Die Investition in Immobilien in einem Sanierungsgebiet nach § 7h des Einkommensteuergesetzes (EStG) bietet nicht nur finanzielle Vorteile für Anleger, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle bei der nachhaltigen Entwicklung und Aufwertung von städtischen Gebieten.
Durch die Revitalisierung von Immobilien werden nicht nur wirtschaftliche Vorteile erzielt, sondern auch positive Impulse für die Gemeinschaft und das städtische Umfeld geschaffen. Mit sorgfältiger Planung, Beachtung der steuerlichen Regelungen und professioneller Umsetzung können Investoren langfristig von diesen Chancen profitieren.
Der zentrale Anreiz für Investitionen in Immobilien in Sanierungsgebieten liegt in den steuerlichen Vorteilen gemäß § 7h EStG. Anleger können von erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten profitieren, was zu einer deutlichen Reduzierung der steuerlichen Belastung führt.
Sanierungsaufwendungen können über einen Zeitraum von 12 Jahren abgeschrieben werden. Die Grundlage für die Abschreibung sind die Herstellungskosten, die neben den Anschaffungs- auch die Herstellungskosten umfassen.
Investitionen in Immobilien in Sanierungsgebieten leisten einen wertvollen Beitrag zur Stadt-entwicklung. Durch die Aufwertung von Gebäuden und Infrastruktur werden nicht nur optische Verbesserungen erzielt, sondern auch die Lebensqualität.
Die Sanierung von Immobilien in einem Sanierungsgebiet erfordert oft nachhaltige Modernisierungsmaßnahmen, die nicht nur den Energieverbrauch reduzieren, sondern auch die Umwelt-auswirkungen minimieren. Dies entspricht den aktuellen Anforderungen an umweltfreundliches Bauen. Der Boden ist bereits bebaut und somit müssen keine freien Flächen verwendet werden.
Durch die Sanierung steigt nicht nur der steuerliche Nutzen, sondern auch der tatsächliche Wert der Immobilie. Modernisierte Gebäude sind in der Regel leichter vermietbar und erzielen höhere Mieten, was langfristig zu einer positiven Rendite führen kann.
Investoren können die steuerlichen Vorteile nach § 7h EStG mit anderen Förderprogrammen kombinieren, beispielsweise mit öffentlichen Fördermitteln für die energetische Sanierung oder mit Zuschüssen für soziale Stadtentwicklungsprojekte.